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Mietbedingungen und Verantwortlichkeiten

  1. Führerschein und Mindestalter:
    Ein gültiger Führerschein, der seit mindestens einem Jahr in Kraft ist, muss vorgelegt werden. Das Mindestalter des Mieters/Fahrers beträgt 21 Jahre. Unsere Fahrzeuge sind für ein maximales Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen zugelassen. Ein Führerschein ist erforderlich, der das Fahren von Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen erlaubt. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass dieses Gewicht nicht überschritten wird.
  2. Fahrzeugnutzung und -pflege:
    • Rauchen im Wohnmobil ist strengstens verboten.
    • Das Wohnmobil muss sorgfältig behandelt werden.
    • Bei verspäteter Rückgabe wird der Mietpreis für einen zusätzlichen Tag berechnet.
    • Durch die verspätete Rückgabe des Fahrzeugs entstehende Kosten, die nachfolgende Mieter oder andere Personen betreffen, trägt der Mieter.
    • Mängel, die zu Beginn der Mietzeit festgestellt werden, sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Später gemeldete Schäden sind von Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen.
    • Die Markise ist windempfindlich und darf nicht unbeaufsichtigt ausgefahren bleiben.
    • Aufstelldächer und Seitenfenster müssen vor der Fahrt und bei Abwesenheit geschlossen werden.
    • Es darf nur normaler Diesel verwendet werden, niemals Biodiesel.
    • Der Ölstand, Wasserstand und Luftdruck müssen bei jedem Tanken überprüft werden.
    • Haustiere sind nach vorheriger Absprache und Zahlung einer Haustiergebühr erlaubt.
    • Achten Sie stets auf die Abmessungen des Wohnmobils und das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen.
    • Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) trägt der Mieter die Kosten.
    • Das Fahrzeug sollte niemals unbeaufsichtigt gelassen werden (außer auf Campingplätzen). Sichern Sie das Wohnmobil und schließen Sie Stühle, Tische usw. ab.
    • Sichern Sie das Fahrzeug immer gegen Einbruch.
    • Lassen Sie keine Wertsachen im Fahrzeug.
    • Matratzen sind mit Matratzenschonern überzogen (diese dürfen nicht entfernt werden). Wenn die Matratzen verschmutzt sind, wird die Kaution zum Kauf neuer Matratzen reduziert. Unser Ziel ist es, dass sich die Mieter wie zu Hause fühlen.
    • Die Bank sollte vor Verschmutzungen durch Kissen oder Handtücher geschützt werden, insbesondere wenn Kinder oder Haustiere mitreisen.
    • Fahrräder dürfen nur auf dem Heckträger transportiert werden und müssen auch am Träger gesichert werden.
  3. Versicherung:
    • Im Schadensfall muss der Mieter eine Selbstbeteiligung von 1000 € für Vollkasko- und Teilkaskoversicherung zahlen.
    • Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
    • Der Mieter haftet bei schuldhafter Verursachung in folgenden Fällen:
      • Fahren unter Einfluss von Drogen oder Alkohol
      • Unfallflucht nach einem Unfall
      • Keine Benachrichtigung der Polizei nach einem Unfall
      • Nutzung des Fahrzeugs durch einen nicht autorisierten Fahrer.
  4. Stornogebühren:
    • 45 bis 31 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises
    • 30 bis 16 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
    • Ab 15 Tagen vor Mietbeginn: 75 % des Mietpreises
    • Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, kontaktieren Sie uns bitte und wir werden gemeinsam eine Lösung finden.
  5. Kaution:
    • Eine Kaution von 1000 € muss spätestens bei Abholung des Fahrzeugs in bar oder per Überweisung hinterlegt werden.
    • Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und nach endgültiger Abrechnung innerhalb von 5 Werktagen in bar oder auf ein angegebenes Konto zurückerstattet.
  6. Verhalten bei einem Unfall:
    • Im Falle eines Unfalls, Brandes, Diebstahls oder Wildschadens muss der Mieter sofort die Polizei und den Vermieter benachrichtigen. Gegenseitige Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
    • Der Mieter muss dem Vermieter einen detaillierten schriftlichen Bericht, einschließlich einer Skizze, auch bei geringfügigen Schäden vorlegen.
    • Erstellt der Mieter den Bericht nicht und die Versicherung verweigert daher die Schadensregulierung, ist der Mieter verpflichtet, den Schaden in vollem Umfang zu ersetzen.
    • Der Unfallbericht muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben und dem Vermieter spätestens bei Rückgabe des Fahrzeugs übergeben werden. Insbesondere müssen die Namen und Adressen der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten sein.
  7. Fahrten in nicht-europäische Länder sind nicht gestattet!

  8. Übergabe / Rückgabe:
    • Bei Abholung des Fahrzeugs wird mit Ihnen ein Übergabeprotokoll erstellt. Bestehende Schäden und Mängel werden notiert. Bei Rückgabe des Fahrzeugs wird dieses auf neue Schäden/Mängel überprüft. Sind Schäden/Mängel entstanden, müssen diese vom Mieter ersetzt werden. Ihnen bekannte Schäden/Mängel sind unverzüglich zu melden. Bitte verschweigen Sie nicht bewusst entstandene Schäden/Mängel, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
  9. Reinigung:
    • Bei der Rückgabe des Wohnmobils muss eine Endreinigung durchgeführt werden. Dazu gehört das Entleeren des Abwassertanks, das Entleeren des Toilettentanks, die Reinigung der sanitären Anlagen und des gesamten Innenraums. Sie haben auch die Möglichkeit, die Reinigung beim Vermieter für eine Pauschale von 129 € zu buchen.
  10. Auslandsreisen:
    • Vor Antritt einer Reise ist der Mieter verpflichtet, sich umfassend und vollständig über die jeweiligen Bestimmungen im Ausland zum Fahren eines Wohnmobils zu informieren.